Mitgliedschaft

Mitglied werden
Mieter unserer Genossenschaft sind Mitglieder und Eigentümer des Wohnungsunternehmens. Wie das Wohnen in einer Genossenschaft aussieht, entscheiden die Mitglieder mit.

Unsere Mitglieder bilden eine starke Gemeinschaft, die Genossenschaft. Die genossenschaftlichen Grundsätze - Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung – bestimmen das tägliche Denken und Handeln jedes Einzelnen und der Gemeinschaft.

Die sich aus der Mitgliedschaft ergebenen Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft geregelt. Wie in jeder Genossenschaft wählen die Mitglieder ihren Aufsichtsrat im Rahmen der alljährlichen Mitgliederversammlung und überprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat den genossenschaftlichen Förderauftrag erfüllt und die Geschäftspolitik im Sinne der Mitglieder ausgerichtet haben.

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft.

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Übernahme von 1 Geschäftsanteil à 154,00 EUR zuzüglich einer Eintrittsgebühr in Höhe von 25,00 EUR. Eine Übernahme weiterer Geschäftsanteile kann nötig werden, wenn beispielsweise für die Überlassung der Wohnung nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes eine höhere Anzahl als des Einen zum Erwerb der Mitgliedschaft vorgeschriebenen Geschäftsanteils benötigt werden.

Mit der Einzahlung auf seine gezeichneten Geschäftsanteile beteiligt sich jedes Mitglied am Eigenkapital und leistet so seinen Beitrag zur Stärkung der Genossenschaft.

Mitgliedschaft beantragen – fragen Sie bei uns nach!